NIS2-Registrierungspflicht, Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte und vieles mehr...
INFORMATIONSSICHERHEIT
NIS2-Registrierung: BSI appelliert an betroffene Unternehmen
Das BSI setzt ein klares Signal an betroffene Unternehmen: Wer seine
NIS2-Registrierung noch nicht abgeschlossen hat, sollte jetzt handeln. Die Behörde bittet darum, ausstehende Registrierungen bis zum 31. Juli 2026 nachzuholen.
Damit macht das Bundesamt deutlich, dass es die Umsetzung der Registrierungsanforderungen nun zeitnah erwartet. Für viele Unternehmen steht dabei weiterhin eine zentrale Frage im Raum: Sind wir überhaupt betroffen und welche Anforderungen gelten für uns? Genau diese Punkte sollten geklärt werden.
Unsere Empfehlung: Die eigene Betroffenheit prüfen lassen und die notwendigen Schritte einleiten. Wer jetzt handelt, schafft Klarheit und kann die erforderlichen Maßnahmen strukturiert angehen.
Sie sind unsicher, ob Ihr Unternehmen betroffen ist oder wie Sie beginnen sollten? Wir unterstützen Sie bei der Einordnung und zeigen auf, welche Maßnahmen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind.
Ebenso unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer gesetzlichen Fortbildungspflicht und bieten praxisnahe NIS‑2‑Schulungen speziell für Geschäftsführer an — sprechen Sie uns gerne an.
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ
Wer haftet für falsche Angaben eines KI-Chatbots?
Ein aktuelles Urteil des OLG Hamm zeigt: Unternehmen können sich nicht einfach darauf berufen, dass falsche Aussagen „nur“ von einem KI-Chatbot erzeugt wurden. Im konkreten Fall hatte ein Chatbot auf einer Unternehmenswebseite unzutreffende Angaben zu ärztlichen Qualifikationen gemacht.
Das Gericht wertete dies als irreführende geschäftliche Handlung nach dem Wettbewerbsrecht. Entscheidend war: Der Chatbot wurde vom Unternehmen im Kundenkontakt eingesetzt und seine Aussagen wurden dem Unternehmen zugerechnet.
Für die Praxis bedeutet das: KI-Systeme im Kundenservice, auf Webseiten oder in Portalen sind keine rechtsfreien Assistenten. Wer sie einsetzt, bleibt für deren Inhalte verantwortlich. Die Revision zum BGH wurde zugelassen. Damit wird der BGH erstmals höchstrichterlich klären, nach welchen Maßstäben KI-generierte Aussagen im Wettbewerbsrecht zuzurechnen sind.
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ
Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte ab August 2026
Wer KI-generierte oder mit KI bearbeitete Inhalte beruflich veröffentlicht, muss künftig genauer prüfen, ob eine Kennzeichnung erforderlich ist. Besonders relevant sind realistisch wirkende Bilder, Videos, Audioinhalte sowie KI-Texte zur Information der Öffentlichkeit.
Ab dem 2. August 2026 greifen zentrale Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung. Ziel ist, dass Menschen erkennen können, wenn sie mit KI interagieren oder Inhalte künstlich erzeugt bzw. manipuliert wurden. Betroffen sind alle, die KI-Systeme in eigener Verantwortung verwenden (Betreiber), sowie Anbieter von KI-Systemen wie beispielsweise Anthropic. Die Kennzeichnung muss klar, sichtbar, verständlich und barrierefrei erfolgen.
Es ist daher sinnvoll, Regeln, Freigaben und Zuständigkeiten festzulegen, um spätere Unsicherheiten zu vermeiden. Eine sehr gute Wissensgrundlage bietet der Ratgeber zum AI Act von Rechtsanwalt Thomas Schwenke.
DATENSCHUTZ
Widerrufsbutton wird Pflicht: Was Sie wissen sollten
Seit dem 19. Juni 2026 müssen Unternehmen eine digitale Widerrufsfunktion auf ihrer Website bereitstellen. Der Widerrufsbutton soll es Verbrauchern ermöglichen, Verträge genauso einfach zu widerrufen, wie sie online abgeschlossen wurden. Die neue Pflicht ergibt sich aus der EU-Richtlinie 2023/2673, die den Verbraucherschutz stärken soll. Betroffen sind insbesondere Online-Shops, digitale Dienstleistungen und andere B2C-Angebote.
Was Unternehmen jetzt wissen müssen, hat die Rechtsreferentin der IHK Regensburg hier übersichtlich zusammengefasst. Die Seite erklärt die rechtlichen Anforderungen, gibt Hinweise zur korrekten Umsetzung und zeigt auf, welche Konsequenzen bei Verstößen drohen. Eine hilfreiche Orientierung für alle, die prüfen möchten, ob Anpassungsbedarf besteht.
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ
Fable 5: Wenn KI-Zugriff politisch abhängig wird
Anthropic musste im Juni den Zugriff auf die Modelle Fable 5 und
Mythos 5 kurzfristig deaktivieren. Hintergrund war eine US-amerikanische Exportkontrollanordnung, durch die ausländische Staatsangehörige keinen Zugriff mehr auf diese Modelle haben durften. Für Unternehmen zeigt der Fall sehr deutlich: KI ist nicht nur eine technische Entscheidung, sondern auch eine Frage von Abhängigkeiten. Wenn zentrale Prozesse auf einzelne Anbieter oder Modelle angewiesen sind, können politische, regulatorische oder wirtschaftliche Entscheidungen plötzlich direkte Auswirkungen auf den Betrieb haben.
In Europa wächst deshalb das Interesse an digitalen Alternativen und mehr technologischer Souveränität. Webseiten wie European Alternatives zeigen, welche europäischen Anbieter es für bekannte US-Dienste gibt. Unternehmen sollten daher prüfen, wo kritische Abhängigkeiten bestehen und welche Alternativen oder Fallbacks sinnvoll wären.
INFORMATIONSSICHERHEIT
Cyber Resilience Act: Meldepflichten ab September 2026
Mit dem Cyber Resilience Act (CRA) führt die Europäische Union erstmals verbindliche Cybersicherheitsanforderungen für digitale und vernetzte Produkte ein. Ziel ist es, Sicherheitslücken über den gesamten Produktlebenszyklus hinweg besser zu kontrollieren und das Cybersicherheitsniveau in Europa nachhaltig zu stärken.
Ein wichtiger Stichtag rückt nun langsam näher: Ab dem 11. September 2026 müssen Hersteller Schwachstellen sowie Sicherheitsvorfälle an die zuständige Stelle melden. Dafür sind klare Prozesse zur Erkennung, Bewertung und Meldung von Sicherheitsvorfällen erforderlich.
Angesichts dieser Anforderungen empfiehlt es sich, bestehende Prozesse zu prüfen. Einen schnellen Überblick über die wesentlichen Anforderungen und den daraus resultierenden Handlungsbedarf bietet u.a das Management-Blitzlicht des BSI
KÜNSTLICHE INTELLIGENZ
KI-Veröffentlichungen für den kommunalen Bereich
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg hat zwei neue hilfreiche Publikationen im KI-Kontext für öffentliche Stellen veröffentlicht. Auf wenigen Seiten werden die rechtlichen Grundlagen erläutert sowie der Einsatz von KI bei der Transkription von Gemeinderatssitzungen praxisnah eingeordnet. Es lohnt sich, einen Blick reinzuwerfen!
INFORMATIONSSICHERHEIT
Cyberangriffe im Juni
Anfang Juni wurde die Gemeinde Dallgow-Döberitz in Brandenburg Opfer eines Cyberangriffs. Auch mehrere Wochen später sind die Dienstleistungen der Verwaltung für Bürger nur eingeschränkt verfügbar. Der Fokus lag in den letzten Wochen auf der Bearbeitung besonders dringender Anliegen, die nicht länger aufgeschoben werden können. Wann die Gemeindeverwaltung ihren regulären Betrieb vollständig wieder aufnehmen kann, ist aktuell noch nicht absehbar.
Bei einem Cyberangriff auf einen Dienstleister der Universitätsmedizin Mainz sind Daten von etwa 3.000 Privatpatienten abgeflossen. Darunter auch Gesundheitsdaten wie Diagnosen und Finanzdaten. Die Betroffenen wurden über das Datenleck per Brief informiert.
In München sorgt ein mutmaßliches Datenleck für Aufsehen: Mehr als 120.000 Datensätze von Schulkindern und Beschäftigten sind möglicherweise abgeflossen. Die Daten stammen aus städtischen Bildungseinrichtungen, die von LHM Services betreut werden. Nach aktuellem Kenntnisstand gibt es keine Hinweise darauf, dass die Daten frei im Darknet verfügbar sind. Es wird vermutet, dass die Informationen gezielt an Dritte weitergegeben wurden. LHM Services untersucht derzeit das auffällige Downloadverhalten eines ehemaligen Mitarbeiters und arbeitet mit den zuständigen Stellen an der Aufklärung des Vorfalls.
Auch die Amazon-Tochter One Medical wurde Ziel eines Cyberangriffs. Eine Hackergruppe droht nun damit, erbeutete Daten aus einem extern betriebenen Speichersystem mit archivierten Patientendaten zu veröffentlichen. Welche Daten konkret betroffen sind wird derzeit noch untersucht. Amazon hat One Medical 2023 übernommen, um seine Aktivitäten im Gesundheitssektor auszubauen. Der Vorfall zeigt, dass nicht ausreichend geschützte Altsysteme auch Jahre nach einer Unternehmensübernahme zur Schwachstelle werden können.
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WIR UNTERSTÜTZEN SIE GERNE
Die digitale Bedrohungslage verschärft sich kontinuierlich, wie die jüngsten Angriffe in diesem Monat erneut eindrücklich zeigen. Angreifer organisieren sich immer professioneller und nutzen Sicherheitslücken immer schneller aus. Expert:innen sind sich einig: Es ist keine Frage, ob der Cyberangriff kommt, sondern eigentlich nur, wann! |