Tätigkeitsbericht der BfDI,KI-Agenten die zu viel dürfen,Cyberangriffe und vieles mehr...

INFORMATIONSSICHERHEIT

NIS2: Geschäftsleitung in der Pflicht - aber was bedeutet das konkret?

Viele Unternehmen denken bei NIS2: „Betrifft uns wahrscheinlich nicht.“ Inzwischen zeigt sich aber, dass das Thema für deutlich mehr Betriebe relevant ist. Die Anforderungen treffen nicht nur „wichtige“ oder „besonders wichtige Einrichtungen“ nach dem BSIG. Sie wandern Schritt für Schritt durch die Lieferkette und landen damit auch bei Dienstleistern und mittelständischen Unternehmen.

Spätestens, wenn erste Sicherheitsnachweise angefragt werden oder konkrete Anforderungen in Verträge geschrieben werden, wird aus dem abstrakten Thema plötzlich eine ganz konkrete unternehmerische Aufgabe.

Das BSI hat den Leitfaden für Geschäftsleitungsschulungen nun deutlich konkreter und praxisnäher formuliert. Die Anforderungen sind in der aktuellen Version wesentlich operativer beschrieben als noch vor wenigen Monaten. Unternehmen können damit relativ klar erkennen, was gefordert wird.

 

DATENSCHUTZ

BfDI veröffentlicht 34. Tätigkeitsbericht

Mit dem neuen Tätigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, wird deutlich, wohin sich die regulatorischen Schwerpunkte aktuell bewegen.

Der Bericht macht vor allem drei Entwicklungen sichtbar:

  • KI ist längst kein Zukunftsthema mehr, sondern fester Bestandteil regulatorischer Prüfungen.
  • Bei Plattformen wie Microsoft 365 geraten Verantwortlichkeiten weiter in den Fokus.
  • Neue gesetzliche Vorgaben und regulatorische Anforderungen gewinnen spürbar an Dynamik.

Interessant ist dabei nicht nur der reine Rückblick auf das Jahr 2025,sondern auch die Richtung, die sich daraus ableiten lässt. An vielen Stellen wirkt der Tätigkeitsbericht wie ein Frühindikator dafür, welche Themen Aufsichtsbehörden künftig intensiver prüfen werden.

 

KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Wenn KI-Agenten zu viel dürfen

Beim US-Unternehmen PocketOS löschte ein KI-Codingagent innerhalb von nur neun Sekunden die Produktionsdatenbank samt Backups. Auslöser war offenbar eine Routineaufgabe, bei der der Agent ein Problem eigenständig „lösen“ wollte und dafür ein zu weitreichendes API-Token nutzte. Trotz Sicherheitsregeln, die solche Aktionen untersagten, führte das System die Löschung ohne Rückfrage aus.

Der Fall zeigt: KI-Agenten sollten niemals mehr Rechte erhalten, als sie wirklich benötigen. Besonders bei produktiven Systemen braucht es klare Zugriffsbeschränkungen, getrennte Backups und menschliche Freigaben für irreversible Aktionen.

 

DATENSCHUTZ

Weiterleiten privater Chats: Verlust der Vertraulichkeit führt zu Kündigungsrisiko

Private Messenger-Nachrichten gelten für uns als vertraulich. Ein aktuelles Verfahren vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zeigt jedoch, wie schnell private Kommunikation berufliche Konsequenzen haben kann, wenn diese Vertraulichkeit gebrochen wird.

 

Im konkreten Fall tauschte sich eine Mitarbeiterin einer Arztpraxis in privaten Chats mit einer Freundin über interne Vorgänge am Arbeitsplatz aus. Nach einem persönlichen Zerwürfnis leitete die ehemalige Freundin die Chatverläufe an die Office-Managerin der Praxis weiter. Die Folge: Kündigung.

Die ehemalige Angestellte zog daraufhin vor Gericht und forderte eine Geldentschädigung in Höhe von 7.500 Euro sowie die Feststellung, dass die Beklagte für alle weiteren Schäden haftbar ist. Während das Landgericht Frankfurt am Main der Klägerin zunächst Recht gab (Az. 27 O 75/24), kam das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in der Berufung zu einer anderen Einschätzung und wies die Klage ab (Az. 6 U 361/24).

Die juristische Bewertung ist nun uneinheitlich. Während die erste Instanz noch eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte mit Entschädigungsanspruch sah, bewertete das OLG die Weitergabe der Nachrichten als privaten Vorgang. Zwar liege ein Eingriff in die Privatsphäre vor, dieser sei jedoch nicht schwerwiegend genug für eine Geldentschädigung. Das Gericht argumentierte, dass die Handlung unter die sogenannte Haushaltsausnahme fällt und damit nicht den Vorgaben der DSGVO unterliegt.

Besonders deutlich wird dabei eines: Private Messenger sind kein rechtsfreier Raum, und vertrauliche Kommunikation kann schnell weitreichende Folgen haben. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs wird für den 30. Juli 2026 erwartet.

 
INFORMATIONSSICHERHEIT

BSI-Cybersicherheitsmonitor 2026 zeigt: Bei der Cybersicherheit bleibt Luft nach oben

Die kürzlich veröffentlichte Befragung von BSI und ProPK zeigt: Jeder zehnte Internetnutzer in Deutschland hat im vergangenen Jahr Cyberkriminalität erlebt. Besonders häufig ging es um Phishing, kompromittierte Accounts und Betrug im Onlinehandel. Auffällig dabei: Viele kennen die Risiken und trotzdem reicht oft eine gut gemachte Phishing-Mail aus.

Regelmäßige Awareness-Maßnahmen, beispielsweise realistische Phishing-Simulationen, helfen dabei, den Blick der Mitarbeitenden für typische Angriffsmuster und verdächtige Situationen im Alltag zu schärfen.

Sprechen Sie uns hierzu gerne an.

 

KÜNSTLICHE INTELLIGENZ

Prompt Injection: Wenn KI manipulierte Anweisungen liest

Prompt Injection bezeichnet gezielte Eingaben, mit denen das Verhalten eines KI-Systems manipuliert werden soll. Kritisch wird das vor allem, wenn versteckte Anweisungen in E-Mails, PDFs, Webseiten, Tickets oder Dokumenten stehen und von der KI als legitime Befehle interpretiert werden.

Besonders gefährlich sind KI-Systeme mit Zugriff auf Unternehmensdaten, Outlook, SharePoint, CRM-Systeme oder APIs. Dann können manipulierte Inhalte Prozesse beeinflussen, Schutzmechanismen umgehen oder vertrauliche Informationen offenlegen. Unternehmen sollten deshalb auf strikte Zugriffskontrollen, Monitoring und technische Schutzmaßnahmen setzen.

 

INFORMATIONSSICHERHEIT

Cyberangriffe im Mai

Nach einem Cyberangriff auf den ERP-Anbieter 4SELLERS kämpften zahlreiche Onlinehändler mit Einschränkungen im Tagesgeschäft. Hintergrund ist eine Ransomware-Attacke auf die IT-Infrastruktur. Betroffen waren Warenwirtschaft, Versandprozesse und Marktplatzanbindungen. Dieser Vorfall zeigt, wie stark Unternehmen heute von Dienstleistern abhängig sind und welche Auswirkungen Cyberangriffe entlang der digitalen Lieferkette haben können.

Innerhalb weniger Monate wurde die Hochschule Emden-Leer bereits zum zweiten Mal Ziel eines Cyberangriffs. Nach dem Vorfall im Januar kam es nun auch im Mai erneut zu einem Attacke.Nach Angaben der Hochschule konnte der Vorfall diesmal frühzeitig erkannt und eingedämmt werden. Vorsorglich wurden zentrale IT-Dienste abgeschaltet, um eine mögliche Ausbreitung zu verhindern. Trotz eingeschränkter IT-Systeme konnte der Lehrbetrieb weiterlaufen.

Bei einem Hackerangriff auf den externen Abrechnungsdienstleister unimed der Uniklinik Köln wurden Daten von rund 30.000 Patienten gestohlen. Betroffen sind unter anderem Namen, Adressen und teilweise sensible Gesundheitsdaten. Die Klinik selbst war laut eigenen Angaben nicht kompromittiert und die Patientenversorgung lief normal weiter.

Auch das mittelständische Bauunternehmen Heberger aus Schifferstadt in Rheinland-Pfalz ist Opfer eines Cyberangriffs geworden. Eine Firmensprecherin bestätigte, dass der Angriff Anfang Mai erfolgte. Trotz hoher IT-Sicherheitsstandards konnten die Angreifer in die Systeme des Unternehmens eindringen. Weitere Details zu möglichen Auswirkungen oder entwendeten Daten sind bislang nicht bekannt.

Ein Cyberangriff auf den Fotodienstleister Portraitbox hat dazu geführt, dass Fotos von Kita- und Schulkindern entwendet wurden. Der Dienst wird von Fotografen genutzt, um Bilder online bereitzustellen und Bestellungen abzuwickeln. Beim LfDI in Rheinland-Pfalz sind bereits mehr als 50 Meldungen betroffener Fotografen eingegangen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurden unter anderem E-Mail-Adressen, Anschriften und Passwörter entwendet.

 

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Die digitale Bedrohungslage verschärft sich kontinuierlich, wie die jüngsten Angriffe in diesem Monat erneut eindrücklich zeigen. Angreifer organisieren sich immer professioneller und nutzen Sicherheitslücken immer schneller aus. Expert:innen sind sich einig: Es ist keine Frage, ob der Cyberangriff kommt, sondern eigentlich nur, wann!

 

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