Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), Cyberangriffe und vieles mehr..

INFORMATIONSSICHERHEIT

KI-Verordnung der EU fordert KI-Kompetenz:
Wir unterstützen Sie dabei

Die am 1. August 2024 veröffentlichte KI-Verordnung der Europäischen Union schafft einen gesetzlichen Rahmen zur schrittweisen Regulierung des Umgangs mit KI-Technologien im EU-Raum. Seit dem 2. Februar 2025 gelten nun zwei zentrale Bestimmungen dieser neuen Verordnung, die für viele Organisationen relevant sein werden. Ein wesentlicher und bereits aktiver Bestandteil ist die Entwicklung einer sogenannten KI-Kompetenz der Belegschaft (Art.5 KI-VO).

 

Datenschutz

Rechnungsbetrug: Schutz bei Standard E-Mails nicht ausreichend

In einem Urteil vom 18. Dezember 2024 (Az.12U9/24) befasste sich das Oberlandesgericht (OLG) Schleswig-Holstein mit einem Rechnungsbetrug im digitalen Geschäftsverkehr.

Zum Hintergrund: Für ordnungsgemäß erbrachte Leistungen hat ein Bauunternehmer eine Abschlussrechnung in Höhe von 15.000 € per E-Mail an einen privaten Auftraggeber übermittelt. Auf dem Übertragungsweg wurde die E-Mail jedoch von Kriminellen abgefangen und die Bankverbindung geändert. Der Auftraggeber bemerkte die Manipulation nicht und überwies den Betrag auf das gefälschte Konto. Der Unternehmer forderte erneut die Zahlung des offenen Betrags. Der Auftraggeber weigerte die Begleichung mit der Begründung, dass die Rechnung lediglich per Standard E-Mail versandt wurde und somit nur mit einer Transportverschlüsselung geschützt war. Das OLG entschied, dass eine Transportverschlüsselung nicht ausreichend ist und sprach dem Auftraggeber einen Schadenersatz in Höhe von 15.000 € zu.

Nun stellt sich die Frage: Müssen künftig alle Rechnungszustellungen per E-Mail ausschließlich Ende-zu-Ende verschlüsselt werden?

Nach juristischer Auffassung ist das Urteil auf den Einzelfall bezogen und muss nicht als generelle Pflicht zur Verschlüsselung verstanden werden. Das Urteil sollte aber trotzdem ernst genommen werden. Es lässt sich daraus auf jeden Fall ableiten, dass verantwortliche Stellen haftbar gemacht werden können, wenn fehlende Sicherheitsmaßnahmen zu einem tatsächlichen Schaden führen. Daher gilt es abzuwägen, wie der Aufwand einer Ende-zu-Ende

Informationssicherheit

Digitale Sicherheit beginnt bei starken Passwörtern

Am 1. Februar wurde durch den nationalen „Ändere dein Passwort“- Tag die Bedeutung von Passwörtern in den Fokus gerückt. Diesen Anlass möchten wir in diesem Newsletter aufgreifen, um Sie nicht nur auf die Änderung von Passwörtern hinzuweisen, sondern vor allem die Signifikanz einer starken Passwortkombination zu betonen. Leider tauchen einfache Kennwörter wie "123456" oder "hallo" immer wieder auf TOP10 Listen für beliebte Passwörter auf - und das spielt Cyberkriminellen in die Karten.

Um Zugangsdaten bestmöglich zu schützen, empfehlen wir, schwache Passwörter gegen komplexe Kombinationen auszutauschen und diese nicht bei mehreren Konten gleichzeitig zu verwenden. Ein digitaler Passwortmanager kann Ihnen dabei helfen, Ihre komplexen Kennwörter sicher zu verwalten, sodass sie sich diese nicht einmal mehr merken müssen.

Für diejenigen, die es bevorzugen, Passwörter zu verwenden die einfach zu merken sind, sprechen Sie uns gerne an und wir übersenden Ihnen unseren Passwortflyer mit einfachen Tricks ein sicheres und komplexes Passwort zu wählen.

 

DATENSCHUTZ

Barrierefreiheit ist Pflicht: Anforderungen müssen bis Juni 2025 erfüllt werden

Bis zum 28. Juni 2025 müssen die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt werden. Das Gesetz betrifft Anbieter von Produkten wie Handys, Ticket- und Geldautomaten sowie von elektronischen Dienstleistungen, sofern diese in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen - beispielsweise Betreiber von Webseiten oder Onlineshops.

Im Rahmen unserer Datenschutzberatung unterstützen wir Sie gerne bei der datenschutzrechtlichen Umsetzung der Barrierefreiheit auf Ihrer Website. Zudem wurde unser genutztes Prüf-Tool erweitert, sodass es nun auch die Barrierefreiheit Ihrer Website analysiert. Gerne stellen wir Ihnen einen detaillierten Report mit den festgestellten Mängeln zur Verfügung.

 

INFORMATIONSSICHERHEIT

Cyberangriffe im Februar

Bonus-Apps zum Treuepunkte sammeln sind bei Kunden sehr beliebt, da diese in bares Geld umgewandelt werden können. Auch für Cyberkriminelle sind die Punkte anscheinend ein attraktives Ziel. Vor kurzem haben sie es auf die Guthaben der Rewe Bonus-App Nutzer abgesehen. Sie nutzten die "Gemeinsam sammeln"- Funktion, um die Bonuskonten der User mit einem unbekannten Konto zu verknüpfen. Die fremden Personen kassierten dann die Punkte ein und erwarben in den Filialen PaySafeCards, die nach dem Kauf nicht zurückverfolgt werden können. Rewe schloss auf Nachfrage eine Sicherheitslücke aus. Stattdessen sollen schwache Passwörter und Phishing den Punkteklau ermöglicht haben.

Mitte Februar wurde das Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz in Bonn Opfer eines Cyberangriffs. Nach Kenntnisnahme des Vorfalls wurden die Notfallpläne umgehend aktiviert und die IT-Systeme vorsorglich vom Netz getrennt. Dies führte zu vorübergehenden Einschränkungen im E-Mail-Verkehr. Laut Pressemitteilung ist noch unklar, ob personenbezogene Daten entwendet wurden.

Die Webseiten der Bremer Verwaltung wurden diesen Monat Ziel eines massiven DDoS-Angriffs und waren dadurch zeitweise nicht erreichbar. Der Angriff nahm seinen Anfang bei der Webseite der Polizei Bremen. Laut Angaben des Finanzressorts wurden bis zu 18.000 Anfragen pro Minute an die Server gesendet. Gegen Ende des Tages ließen die Angriffe nach. Eine russische Hackergruppe bekannte sich zu dieser Attacke. Inzwischen sind die Webseiten wieder erreichbar.

Zwei Standorte der LUP-Kliniken in Mecklenburg-Vorpommern hat es im Februar auch getroffen. Als Vorsichtsmaßnahme wurden beide Häuser vorsorglich vom Netz getrennt. Die medizinische Versorgung der Patienten war jederzeit gewährleistet. Die Täter versuchten, die Kliniken mit den verschlüsselten Daten zu erpressen. Der Schaden wird auf mehrere Millionen geschätzt und die Wiederherstellung der Systeme wird voraussichtlich Monate in Anspruch nehmen.

Bei einem Angriff auf die Universität der Bundeswehr München wurden erhebliche Datenmengen abgegriffen. Möglich war dies durch geleakte Zugangsdaten zu den zentralen IT-Services der Universität. Die gestohlenen Informationen wurden aber weder verschlüsselt noch gelöscht, es scheint daher, dass keine Ransomware zum Einsatz gekommen ist. Auch hochsensible Forschungsdaten zur Cybersicherheit und Verteidigungstechnologien könnten betroffen sein. Wer hinter dem Angriff steckt, ist bislang noch unklar.

Die Webauftritte des Landratsamts München und der Stadt Garching waren diesen Monat auch aufgrund eines DDoS-Angriffs auf den Hosting-Dienstleister zeitweise nicht aufrufbar. Online-Dienstleistungen wie beispielsweise Autozulassungen oder Führerscheinausstellungen konnten dadurch nur eingeschränkt angeboten werden. Zur Überbrückung des Ausfalls richtete der Dienstleister kurzfristig eine Umleitung ein.

 

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Die digitale Bedrohungslage verschärft sich kontinuierlich, wie die jüngsten Angriffe in diesem Monat erneut eindrücklich zeigen. Angreifer organisieren sich immer professioneller und nutzen Sicherheitslücken immer schneller aus. Expert:innen sind sich einig: Es ist keine Frage, ob der Cyberangriff kommt, sondern eigentlich nur, wann!

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