E-Mail-Archivierung

Was ist E-Mail-Archivierung?

Seit dem 01.01.2017 ist es Pflicht, den gesamten E-Mail-Verkehr eines Unternehmens sicher und manipulationsgeschützt zu speichern, um den Ansprüchen der GoBD[1]  nachzukommen. Die bestehende Übergangsfrist zu dieser Umsetzung ist am 31.12.2016 abgelaufen!

Was benötigen Sie, um E-Mails zu archivieren? 

Zur Archivierung können Sie entweder eine Software-Lösung oder eine spezielle Hardware diverser Lösungsanbieter einsetzen. Solche Systeme sichern und archivieren den gesamten E-Mail-Verkehr. Durch eine Volltextfiltersuche findet man auch alte E-Mails schnell und einfach wieder. E-Mails mit Rechnungen, Angeboten und andere für das Finanzamt aufzubewahrende Dokumente und Daten müssen unveränderbar und revisionssicher 6 bzw. 10 Jahre vorgehalten werden! Wir von der EDV-Unternehmensberatung Floß GmbH nutzen hierfür die Securepoint E-Mail-Archivierung (UMA), die eine rechtssichere Archivierung nach dem Standard BSI TR 03125[2] ermöglicht.

Haben Sie Fragen zur E-Mail-Archivierung?

Gerne helfen wir Ihnen, die richtige Lösung für Sie zu finden!
Melden Sie sich dazu einfach unter:
Fon: 05423/96490-0
Mail: datenschutz@floss-consult.de

 

[1] Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff

[2] Technische Richtlinie zur Durchführung von Konformitätsprüfungen zur Beweiserhaltung kryptographisch signierter Dokumente (TR-ESOR)

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