IT-Sachverständiger

Ihr Experte für Gutachten, Mediation und Schiedsverfahren

Cyber Security

Wir unterstützen Sie bei Analyse und Entwicklung einer durchgehend sicheren IT-Infrastruktur und sorgen dank modernster Sicherheitstechnik für Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit Ihrer Daten.

IT-Forensik

Angriffe auf Unternehmen erfolgen zunehmend auf digitalem Weg. Wir identifizieren, stellen sicher und generieren so rechtssichere Beweise, die auch bei einer Anhörung vor Gericht verwertbar sind.

Sicherheitsüberprüfungen

Wir führen verschiedene Sicherheitsüberprüfungen wie PEN Tests, Security Scans oder Außenhautüberprüfungen durch, um Ihnen ein Höchstmaß an Informationssicherheit gewährleisten zu können.

IT-Sachverständiger

Als geprüfter EDV-Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung können wir als Team um Geschäftsführer Thomas Floß die Bereiche Gutachten (EDV-Angelegenheiten) sowie Mediation und Schiedsverfahren (IT-Projekte) professionell abdecken.


Gutachten

Regressforderungen und Tatvorwürfe bedürfen einer soliden Validierung. Wir besitzen das Fachwissen, Gutachten in einer Vielzahl von juristischen und kaufmännischen Auseinandersetzungen zu erarbeiten und vorzutragen.

  • Gerichtsgutachten sind in der Regel Tatsachengutachten im Sinne einer Beweissicherung und/oder -führung, deren Ergebnis Verfahren vor Gerichten aller Art ermöglichen oder vermeiden. Dies können beispielsweise Vorwürfe des Datenmissbrauchs vor einem Arbeitsgericht sein.
  • Parteiengutachten (Privatgutachten) bestätigen die Funktion oder Nichtfunktion einer EDV-Anlage oder EDV-Anwendung und klären Ansprüche zwischen Lieferanten und Kunden. Diese Gutachten können von beiden Vertragsparteien in Auftrag gegeben werden, die Ergebnisse können auch vor Gericht einfließen.
  • Fertigstellungsbescheinigung nach § 641a BGB bestätigt die Fertigstellung eines Werkes. Diese Neuerung im Werkvertragsrecht schützt den Lieferanten, wenn der Auftraggeber seinen Obliegenheiten nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Die Fälligkeit einer Vergütung kann damit erzwungen werden. Beide Vertragspartner haben bei den notwendigen Feststellungen des Sachverständigen mitzuwirken.
  • Versicherungsgutachten stellen grundsätzlich im Auftrag von Versicherungen und Versicherungsnehmern einen Versicherungswert fest. Bei Schadensfällen in EDV-Anlagen und EDV-Anwendungen wird mit dem Versicherungsgutachten die Schadenshöhe für Versicherungen festgestellt. Vor Abschluss von Cyberversicherungen ist es häufig erforderlich, mögliche Risiken wie auch bereits umgesetzte Maßnahmen zu beurteilen. Versicherungsgutachten können auch zur Prüfung von Anspruch und Anspruchshöhe von Versicherungsnehmern in Auftrag gegeben werden.
  • Schiedsgutachten sollen einen Streit abschließend und verbindlich entscheiden. Es klärt und bewertet Sachverhalte und zieht sachkundig Schlüsse. Ein Schiedsgutachten legt verbindlich fest, ob gerügte Mängel vorliegen, welche Partei dafür verantwortlich ist, wann und wie diese Mängel nachzubessern sind und wer welche Kosten für die Nachbesserung zu tragen hat. 


Mediation

Mediation ist ein in der gesamten Wirtschaft anerkanntes und etabliertes Vermittlungsverfahren zwischen Vertragsparteien, das vorbeugend und in frühen Stadien eines Konflikts zur Anwendung kommt. Ziel ist es, dass die Vertragsparteien mit der Hilfe eines unabhängigen Dritten ein zukunftsfähiges und den Konflikt lösendes Ergebnis erreichen. Dabei wird der Kommunikations- und Verständigungsprozess zwischen den Konfliktparteien durch den Mediator geleitet. Gerade in innovativen Geschäftsfeldern wie der IT mit ihren unzähligen Schnittstellen zu bestehenden und neuen Prozessen sind Konflikte keine Seltenheit. Aus der Mediation entsteht eine Win-win-Situation für den Lieferanten und den Kunden. Denn in der Regel kann danach ein Projekt auf einer neuen Vertrauensbasis fortgeführt werden. Eine Mediation kann auch vor dem Projektstart vertraglich vereinbart werden. Bei größeren Projekten kann es sogar sinnvoll sein, regelmäßig kleinere Mediationen zu vereinbaren, um Differenzen vorzubeugen und Synergien zu gewinnen.


Schiedsverfahren

Die Komplexität von EDV-Systemen oder Software-Anwendungen nimmt immer weiter zu. Damit steigt auch das Risiko, dass während oder am Ende eines Go-Live-Prozesses Uneinigkeit zwischen Lieferant und Kunde darüber entsteht, ob eine Leistung gemäß dem Auftrag vollständig und zur Zufriedenheit erbracht wurde.

Gerichtliche Auseinandersetzungen über die Streitpunkte sind nicht nur kostspielig und langwierig; die Nutzung des neuen Systems ist in dieser Zeit in der Regel nicht möglich. Vor diesem Hintergrund ist das §§ 317 ff. BGB beschriebene Schiedsgutachten eine gute Alternative. Der zur Objektivität verpflichtete und mit Sach- wie Rechtskenntnis ausgestattete Gutachter hilft, einen Konflikt schnell und abschließend zu lösen. Sein Schiedsspruch kann zugleich die Basis für ein neues, dauerhaftes Vertrauensverhältnis zwischen den Geschäftspartnern sein.

Voraussetzung für ein Schiedsgutachten ist es, dass sich beide Vertragsparteien auf einen Gutachter einigen und vorab dessen fachliches Urteil anerkennen. Wir empfehlen, bereits beim Abschluss von Projektverträgen einen möglichen Schiedsgutachter zu benennen, der frühzeitig eingebunden werden kann, um unnötige Verzögerungen in einem laufenden Projekt zu vermeiden. Abweichungen von dem Schiedsspruch des Gutachters sind für beide Parteien nur einvernehmlich möglich.

Unsere Leistungen im Bereich IT-Sachverständiger

Als geprüfter EDV-Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung begutachten wir insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Individualsoftwareentwicklung (Programmierung / Dokumentation): ERP-Systeme, Warenwirtschaftssysteme, Datenbanken
  • Software-Anpassungen
  • Betriebssysteme (Windows / Unix / Linux)
  • Standardsoftware
  • Internet/ Online-Technologien: Internetportale und Portaltechnologien, Internetauftritte, E-Commerce Anwendungen, Content Management Systeme (CMS), Online Zahlungssysteme
  • Hardware: Komponentenwahl, Montage/ Einrichtung, Netzwerktechnik
  • Abrechnungsprüfung
  • Beweissicherungsverfahren (Computer-Forensik)
Mitarbeiterin seitlich am Arbeitsplatz

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IT-Sachverständiger: Wir beantworten Ihre Fragen

GESCHLOSSEN

GESCHLOSSEN

Was macht ein IT-Sachverständiger?

IT-Sachverständige geben eine fachspezifische Beratung und informieren in technischen und fachlichen Fragen. Sie können als Gutachter, Mediator oder für Schiedsverfahren tätig sein.

Wofür braucht man ein Gerichtsgutachten?

Ein Gerichtsgutachten ist eine Beweissicherung oder -führung, deren Ergebnis ein Verfahren vor Gerichten aller Art ermöglicht oder vermeidet.

Was macht ein Mediator?

Ein Mediator vermittelt vorbeugend oder in einem frühen Stadium eines Konflikts zwischen den Vertragsparteien, mit dem Ziel, ein lösendes Ergebnis für den Konflikt zu finden.

Was ist ein Schiedsgutachten?

Ein Schiedsgutachten ist die Stellungnahme eines unabhängigen, sachverständigen und unparteiischen Dritten, welches hilft, den Konflikt schnell und abschließend zu lösen.

Wer trägt die Kosten eines Schiedsgutachtens?

Die nach den Feststellungen des Gutachtens unterlegene Partei trägt die Kosten für das Schiedsgutachten. Bei Teilunterliegungen werden die Kosten aufgeteilt und von Schiedsgutachter festgelegt.

Wozu ist ein Schiedsverfahren gut?

Mit einem Schiedsverfahren können viele Streitfälle außergerichtlich gelöst und damit Kosten eingespart werden.

Was ist ein Versicherungsgutachten?

Versicherungsgutachten werden von Versicherungen oder Versicherungsnehmern in Auftrag gegeben und stellen einen Versicherungswert fest.

Was passiert bei der Mediation?

Mediation ist ein strukturiertes Vermittlungsverfahren, um einen Konflikt konstruktiv beizulegen. Dabei werden die Konfliktparteien von unabhängigen Dritten bei dem Lösungsprozess begleitet.

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