Datenschutz in der Arztpraxis

In medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen kommt dem Schutz sensibler Patienteninformationen eine essenzielle Bedeutung zu. Diese Daten, die ein breites Spektrum von Gesundheitsinformationen bis hin zu persönlichen Identifikationsmerkmalen umfassen, sind nach dem Gesetz besonders schutzwürdig. Daher ist es unsere oberste Pflicht, eine strenge Befolgung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu gewährleisten.

Sicherheitslösungen

Wir erarbeiten und integrieren individuell auf Ihr Unternehmen ausgerichtete Sicherheitskonzepte und -lösungen, die die Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen gewährleisten.

Datenschutz

Unsere Experten unterstützen Sie bei allen Fragen des Datenschutzes gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Zertifizierte Beratung

Unsere zertifizierten Experten haben langjährige Erfahrung in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit und stehen Ihnen und Ihren Mitarbeitern mit juristischen, organisatorischen und technischen Kenntnissen zur Verfügung.

Datenschutz in Arztpraxen

In Arztpraxen wird der Schutz von Patientendaten mit höchster Sorgfalt behandelt, denn diese zählen zu den sensibelsten persönlichen Informationen. Gesundheitsdaten der Patienten fallen unter die speziellen Schutzkategorien der DSGVO, was bedeutet, dass sie besondere Aufmerksamkeit und Sicherheitsmaßnahmen erfordern. Jede Information, die zur Gesundheit, Diagnose, Behandlung oder genetischen Verfassung eines Patienten gehört, wird als besonders schützenswert angesehen.

In Arztpraxen werden Daten von Patienten nicht nur für die Behandlung und Pflege benötigt, sondern auch für administrative Zwecke. Dabei ist es unerlässlich, dass alle Mitarbeiter*innen der Arztpraxis im Umgang mit diesen Daten geschult sind und strenge Datenschutzprotokolle befolgen. Die Einhaltung der DSGVO-Richtlinien erfordert, dass Ärzte und Praxispersonal Verfahren implementieren, die den Datenschutz gewährleisten. Patienten haben jederzeit das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten Daten, auf Berichtigung, auf Löschung und auf Einschränkung der Verarbeitung. Datenschutz ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein zentraler Aspekt der Patientenfürsorge, der das Vertrauen zwischen Patient und Arzt stärkt.

Externer Datenschutzbeauftragter in der Arztpraxis: So unterstützen wir Sie

Zertifizierte Beratungen

Mit unserer umfassenden Fachkenntnis in der Datenschutzberatung finden wir schnell passgenaue Lösungen für individuelle Fragestellungen Ihrer Branche.

Technischer, organisatorischer & rechtlicher Datenschutz

Wir haben uns auf die technischen, organisatorischen und juristischen Aspekte spezialisiert und bieten Ihnen maximalen Datenschutz in allen Bereichen.

Mitarbeiterschulungen & Weiterbildungen

Mit konsistenten und branchenbezogenen Schulungen und Weiterbildungen halten wir Ihre Mitarbeiter in Sachen Datenschutz immer auf dem neuesten Stand.

Umfassende Informationssicherheit

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer sicheren IT-Infrastruktur und sorgen für ein Höchstmaß an Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit Ihrer Daten.

Unsere Datenschutzleistungen für die Datenverarbeitung in der Arztpraxis

Für den Schutz der Patientendaten in Ihrer Arztpraxis ist die Einhaltung verschiedener Schutzmaßnahmen nach der DSGVO unerlässlich. Eine zentrale Anforderung ist das Führen eines detaillierten Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten gemäß Art. 30 DSGVO, welches alle Aktivitäten umfasst, bei denen Patientendaten verarbeitet werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Datenschutzerklärung für Ihre Praxis. Sie müssen auf Ihrer Website eine transparente und verständliche Datenschutzerklärung bereitstellen. Diese Erklärung muss die Verarbeitungsvorgänge klar darlegen und die Rechte der Patienten hinsichtlich ihrer Daten betonen. Sie sollten auch den Namen und die Kontaktdaten des Verantwortlichen sowie ggf. des Datenschutzbeauftragten angeben. Zudem sind die Zwecke und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung gemäß Art. 13 Abs. 2 DSGVO zu erläutern.

In Ihrer Arztpraxis sind Sie nicht nur zur Aufklärung und Transparenz verpflichtet, sondern auch zur Einhaltung spezifischer Vorgaben bei der Verarbeitung von Gesundheitsdaten. Dazu gehört insbesondere die korrekte Handhabung der Weitergabe von Patientendaten an Krankenkassen. Diese Datenweitergabe erfolgt gemäß § 284 SGB V und muss den Grundsatz der Datenminimierung beachten, indem nur die für die Aufgabenerledigung notwendigen Daten erhoben werden.

Des Weiteren sind die Umsetzung technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) wie die Verschlüsselung von Daten, die Sicherung von Netzwerken und Systemen, die Implementierung von Zugriffskontrollen und die regelmäßige Aktualisierung von Software von großer Bedeutung. Darüber hinaus kann in Ihrer Praxis unter bestimmten Umständen eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich sein, insbesondere wenn die Verarbeitung von Gesundheitsdaten ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der Patienten darstellt. In kleineren Praxen, die Gesundheitsdaten in üblichem Umfang verarbeiten, ist dies jedoch eher die Ausnahme.

Bei der Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern, wie IT-Spezialisten, ist es entscheidend, dass diese gemäß Art. 28 DSGVO als Auftragsverarbeiter agieren und entsprechende schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.

Unser Expertenteam unterstützt Ihre Arztpraxis bei der Implementierung dieser und aller weiteren erforderlichen Schritte zur Einhaltung der DSGVO. Wir gewährleisten, dass die Anpassungen effektiv und ohne Störung Ihrer täglichen Praxisabläufe erfolgen, um einen reibungslosen Betrieb Ihrer Praxis zu sichern.

So setzen Sie die DSGVO in Arztpraxen um

Unsere Datenschutzleistungen für Arztpraxen zielen darauf ab, die umfassende und korrekte Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen in der medizinischen Datenverarbeitung sicherzustellen. Wir bieten speziell auf die Bedürfnisse von Arztpraxen abgestimmte Dienstleistungen, die sowohl den Schutz der Patientendaten als auch die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewährleisten. Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Datenschutzberatung, die Ihrer Arztpraxis und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

Unsere Dienstleistungen umfassen:

  • Die Entwicklung eines Verzeichnisses schafft einen klaren Überblick über die Verarbeitung von Patientendaten in Ihrer Arztpraxis.
  • Mit einer Datenschutzerklärung für die Website Ihrer Arztpraxis informieren Sie Ihre Patienten transparent über den Umgang mit ihren Daten.
  • Regelmäßige Datenschutzschulungen erhöhen das Datenschutzbewusstsein Ihres Teams und minimieren Risiken.
  • Ein effektives Management von Datenschutzpannen trägt dazu bei, Schäden zu begrenzen und Compliance zu gewährleisten.
  • Die Verantwortungsübernahme bei Anfragen von Aufsichtsbehörden und Betroffenen stärkt das Vertrauen in Ihre Praxis.
  • Fachkundige Beratung bei Datenschutzfolgeabschätzungen hilft, das Risiko für die Privatsphäre Ihrer Patienten bei der Einführung neuer Technologien zu bewerten.

Ihre Branche ist nicht dabei oder möchten Sie eine branchenorientierte Beratung?

Kontaktieren Sie uns jetzt - als Experte für den Datenschutz wissen wir, worauf es ankommt und finden mit Ihnen zusammen die passende Lösung für Ihre Branche.

Datenschutz in der Arztpraxis: Häufige Fragen

GESCHLOSSEN

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Welche rechtlichen Grundlagen hat der Datenschutz in der Arztpraxis?

Der Datenschutz in Arztpraxen stützt sich auf die DSGVO und das BDSG. Ergänzt wird dies durch die ärztliche Schweigepflicht und das Patientenrechtegesetz.

Welche personenbezogenen Daten werden in einer Arztpraxis gesammelt?

In Arztpraxen werden neben Basisdaten wie Namen und Kontakten vor allem sensible Gesundheitsdaten wie Diagnosen, Behandlungsverlauf und Personalinformationen erfasst.

Wann dürfen Patientendaten weitergegeben werden?

Patientendaten dürfen nur mit Zustimmung des Betroffenen oder bei gesetzlicher Grundlage weitergegeben werden. Beispielsweise für medizinische Behandlungen oder diagnostische Zwecke.

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