Datenschutz im Handwerksbetrieb

Datenschutz stellt eine Herausforderung für die Handwerksbetriebe dar. Wir unterstützen Sie dabei gerne mit pragmatischen und risikobasierten Lösungsansätzen.

Sicherheitslösungen

Wir erarbeiten und integrieren individuell auf Ihr Unternehmen ausgerichtete Sicherheitskonzepte und -lösungen, die die Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen gewährleisten.

Datenschutz

Unsere Experten unterstützen Sie bei allen Fragen des Datenschutzes gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Zertifizierte Beratung

Unsere zertifizierten Experten haben langjährige Erfahrung in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit und stehen Ihnen und Ihren Mitarbeitern mit juristischen, organisatorischen und technischen Kenntnissen zur Verfügung.

Datenschutz im Handwerk

Datenschutz ist ein wichtiger Grundstein für jeden Betrieb - auch für Handwerksbetriebe. Unabhängig von der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter gilt es für jedes Unternehmen, die Datenschutzgrundverordnung DSGVO umzusetzen. Damit sind viele neue Pflichten auf die Unternehmen zugekommen, denn der Umgang mit personenbezogenen Daten muss DSGVO-konform erfolgen. Dabei geht es nicht nur um den Schutz der Daten der Mitarbeiter, sondern auch den Schutz der Daten von Kunden, Interessenten und Geschäftspartnern.  Bereits wenn ein Interessent bei Ihnen ein Angebot einholt, gibt er mit seinem Namen, seiner Adresse oder Telefonnummer persönliche Daten preis, die von Ihnen erfasst, gespeichert und verarbeitet werden.

Beim Datenschutz im Handwerk gilt es zu beachten:

  • Es muss ein Verzeichnis über alle Verarbeitungstätigkeiten wie Lohnabrechnung, Personalverwaltung, Kundenverwaltung und der Betrieb der Firmenwebseite geführt werden.
  • Alle Mitarbeiter, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, sind zum Datenschutz verpflichtet.
  • Informations- und Auskunftspflichten gegenüber Mitarbeitern, Interessenten oder Kunden müssen veröffentlicht werden, beispielsweise in der Datenschutzerklärung für Handwerksbetriebe auf der Betriebswebseite.
  • Nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten müssen regelmäßige Datenlöschungen durchgeführt werden.
  • Die Erhebung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten sind nach Art. 6 DSGVO geregelt; danach ist für viele Fälle die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich.
  • Betriebe, in denen sich mindestens 20 Personen regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, sind verpflichtet, einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
  • Werden externe Dienstleister beispielsweise mit dem Hosting der Webseite beauftragt, so ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.
  • Datenschutzverstöße müssen an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden.

Für handwerkliche Unternehmen mit klassischer Unternehmensstruktur ist es oft schwierig, die Anforderungen der DSGVO umzusetzen und dabei das Tagesgeschäft unbeeinflusst weiterzuführen. Es fehlt die Zeit, sich mit dem Thema Datenschutz auseinander zu setzen und Maßnahmen regelmäßig durchzuführen und zu überprüfen. Der fahrlässige Umgang mit personenbezogenen Daten kann allerdings schnell zu Datenschutzverletzungen führen, die Sie nicht nur mit Bußgeldern, sondern auch mit Ihrer Reputation bezahlen.

Datenschutz im Handwerk: So unterstützen wir Sie

Zertifizierte Beratungen

Mit unserer umfassenden Fachkenntnis in der Datenschutzberatung finden wir schnell passgenaue Lösungen für individuelle Fragestellungen Ihrer Branche.

Technischer, organisatorischer & rechtlicher Datenschutz

Wir haben uns auf die technischen, organisatorischen und juristischen Aspekte spezialisiert und bieten Ihnen maximalen Datenschutz in allen Bereichen.

Mitarbeiterschulungen & Weiterbildungen

Mit konsistenten und branchenbezogenen Schulungen und Weiterbildungen halten wir Ihre Mitarbeiter in Sachen Datenschutz immer auf dem neuesten Stand.

Umfassende Informationssicherheit

Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer sicheren IT-Infrastruktur und sorgen für ein Höchstmaß an Vertraulichkeit und Verfügbarkeit Ihrer Daten.

Unsere maßgeschneiderten Datenschutzleistungen für Ihren Handwerksbetrieb

Die Datenschutz-Experten der EDV-Unternehmensberatung Floß GmbH unterstützen Sie bei der Umsetzung der Datenschutzverordnung in Ihrem Handwerksbetrieb, als externer Datenschutzbeauftragter oder mit beratenden und unterstützenden Maßnahmen.

Wir bieten Ihnen die notwendige Unterstützung, um die Vorgaben der DSGVO in Ihrem Handwerksbetrieb umzusetzen, ohne dabei Ihre Prozesse und Abläufe zu stören, sodass Ihr Tagesgeschäft nicht beeinträchtigt wird. Zu unseren Kunden, die die Anforderungen der DSGVO mit uns effizient und erfolgreich umgesetzt haben, zählen zahlreiche Unternehmen, die in der Handwerkskammer oder im Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH organisiert sind.

Unsere Datenschutz-Experten führen zunächst eine Datenschutzbestandsaufnahme in Ihrem Unternehmen durch, um zu prüfen, ob der Datenschutz bereits den Vorgaben der DSGVO entspricht. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der DSGVO-Dokumentation, überprüfen und optimieren datenschutzrelevante Prozesse und die Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen, schulen Ihre Mitarbeiter und verpflichten sie zum Datenschutz. Gerne stehen wir Ihnen auch als externer Datenschutzbeauftragter für Ihren Handwerksbetrieb zur Verfügung. Das geschieht pragmatisch und unkompliziert, sodass Ihr Tagesgeschäft reibungslos weiterläuft.

Datenschutz ist keine einmalige Sache, sondern erfordert regelmäßiges Handeln. Durchgeführte Maßnahmen müssen kontinuierlich überprüft und optimiert werden, nur so sind Sie für den Fall einer Datenschutz-Überprüfung durch die Aufsichtsbehörde gerüstet. Wir sind an Ihrer Seite, bis Sie Ihr Unternehmen selbstständig DSGVO-konform führen können.

So setzen Sie die DSGVO im Handwerk um

Gemäß Art. 30 DSGVO ist Ihr Unternehmen verpflichtet, ein Verzeichnis über alle Verarbeitungstätigkeiten (VVT) zu führen, dazu gehören Lohnabrechnung, Personalverwaltung, Kundenverwaltung und der Betrieb der Firmenwebseite. Außerdem stehen Sie in der Transparenz- und Informationspflicht, was für Sie bedeutet, dass Sie jederzeit und unverzüglich alle Informationen hinsichtlich der Speicherung und Weiterverarbeitung der personenbezogenen Daten gegenüber Betroffenen oder Aufsichtsbehörden offenlegen müssen.

 

Bei der Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen sind wir in allen Bereichen für Sie da: von der Unterstützung bei der Erstellung des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten bis zur Sensibilisierung Ihre Mitarbeiter für den Datenschutz für Handwerksbetriebe. Wir unterstützen Sie jederzeit bei Fragen und orientieren uns an Ihren individuellen Bedürfnissen:

  • individuelle Beratung zu Datenschutzfragen
  • Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses
  • Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite
  • Überwachung der Webseite (technisch & juristisch)
  • Datenschutzschulung Ihrer Mitarbeiter
  • Übernahme der Auskunftspflicht gegenüber Behörden und Betroffenen

Nehmen Sie gerne und unverbindlich unseren kostenlosen Erstkontakt in Anspruch.

Ihre Branche ist nicht dabei oder möchten Sie eine branchenorientierte Beratung?

Kontaktieren Sie uns jetzt - als Experte für den Datenschutz wissen wir, worauf es ankommt und finden mit Ihnen zusammen die passende Lösung für Ihre Branche.

Datenschutz in der Handwerksbranche: Wir beantworten Ihre Fragen

GESCHLOSSEN

GESCHLOSSEN

Benötigen kleine Handwerksbetriebe einen Datenschutzbeauftragten?

Grundsätzlich muss ein Unternehmen, indem mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, einen Datenschutzbeauftragten benennen.

Welche Personen im Handwerksbetrieb sind zum Datenschutz verpflichtet?

Alle Mitarbeiter, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, sind zum Datenschutz verpflichtet.

Wie ist die Erhebung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten geregelt?

Die Erhebung und Weiterverarbeitung personenbezogener Daten sind nach Art. 6 DSGVO geregelt; danach ist für viele Fälle die Einwilligung der betroffenen Person erforderlich.

Wie wird mit Kundendaten nach Abschluss eines Auftrags vorgegangen?

Es müssen regelmäßige Datenlöschungen nach Ablauf gesetzlicher Aufbewahrungspflichten durchgeführt werden.

Welche Betriebe müssen die Datenschutzgrundverordnung umsetzen?

Unabhängig von der Anzahl der im Betrieb beschäftigten Mitarbeiter gilt es für jedes Unternehmen, die Datenschutzgrundverordnung DSGVO umzusetzen.

Was ist bei externen Dienstleistern in Handwerksbetrieben zu beachten?

Werden externe Dienstleister beispielsweise mit dem Hosting der Webseite beauftragt, so ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag abzuschließen.

Was sind Verarbeitungstätigkeiten eines Unternehmens?

Verarbeitungstätigkeiten sind Vorgänge, bei denen personenbezogene Daten verarbeitet werden, beispielsweise Lohnabrechnung, Personal- und Kundenverwaltung.

Was passiert bei einem Datenschutzverstoß?

Datenschutzverstöße müssen umgehend innerhalb von 72 Stunden an die zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet werden.

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