Wir erarbeiten und integrieren individuell auf Ihr Unternehmen ausgerichtete Sicherheitskonzepte und -lösungen, die die Informationssicherheit in Ihrem Unternehmen gewährleisten.
Datenschutz in der Apotheke
In der Apotheke hat der Schutz von Gesundheitsdaten höchste Priorität, da sie als personenbezogene Daten gelten. Gemeinsam setzen wir die DSGVO sicher um.
Sicherheitslösungen
Datenschutz
Unsere Experten unterstützen Sie bei allen Fragen des Datenschutzes gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) und der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Zertifizierte Beratung
Unsere zertifizierten Experten haben langjährige Erfahrung in den Bereichen Datenschutz und Informationssicherheit und stehen Ihnen und Ihren Mitarbeitern mit juristischen, organisatorischen und technischen Kenntnissen zur Verfügung.
Datenschutz in Apotheken
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), die im Mai 2018 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, einen einheitlichen EU-weiten Rechtsrahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu schaffen. Die betrifft auch Apotheken, die eine Vielzahl sensibler Kundendaten und Gesundheitsinformationen verwalten. Nach Art. 9 der DSGVO gehören alle gesundheitsbezogenen Informationen zu den speziellen Kategorien personenbezogener Daten. Diese Daten gelten als äußerst sensibel und unterliegen daher einem erhöhten Schutz gemäß der DSGVO.
Apotheken müssen verschiedene Informationen vom Kunden erfassen. Darunter Namen, Adressen, Krankenversicherungsdetails, Medikation, Indikation und Behandlungsdauer. Sobald diese Daten erfasst werden, sind die Vorschriften der DSGVO einzuhalten. Der Begriff “Verarbeitung” umfasst sämtliche Handlungen wie Erfassung, Speicherung, Abfrage oder Übermittlung personenbezogener Daten. Sofern keine gesetzliche Ausnahme besteht, bedarf es der Zustimmung des Kunden zur Verarbeitung seiner Daten, da andernfalls die Nutzung dieser Daten unzulässig ist. Ein Beispiel hierfür ist die Kundenkarte, für die es keine spezifische gesetzliche Regelung gibt. In diesem Fall ist die Einwilligung des Kunden erforderlich. Diese Einwilligung muss freiwillig und in angemessener Weise erfolgen. Im Zweifelsfall muss der Verantwortliche die Einwilligung nachweisen, wodurch diese in der Regel schriftlich erfolgen sollte.
Wenn mehr als 20 Personen in einer Apotheke personenbezogene Gesundheitsdaten verarbeiten, ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten erforderlich. In einigen Fällen können auch kleinere Apotheken dazu verpflichtet sein, je nach Umfang der verarbeiteten sensiblen Daten.
Die korrekte Umsetzung der DSGVO stellt Apotheken vor erhebliche Herausforderungen. Datenschutzverletzungen können schwerwiegende Folgen haben, darunter Abmahnung, Geldstrafen, Reputationsverlust und sogar strafrechtliche Konsequenzen. Es ist daher von größter Bedeutung, die Datenschutzbestimmungen ordnungsgemäß zu befolgen und die Sicherheit der Kundendaten zu gewährleisten.
Datenschutz in der Apotheke: So unterstützen wir Sie
Zertifizierte Beratungen
Mit unserer umfassenden Fachkenntnis in der Datenschutzberatung finden wir schnell passgenaue Lösungen für individuelle Fragestellungen Ihrer Branche.
Technischer, organisatorischer & rechtlicher Datenschutz
Wir haben uns auf die technischen, organisatorischen und juristischen Aspekte spezialisiert und bieten Ihnen maximalen Datenschutz in allen Bereichen.
Mitarbeiterschulungen & Weiterbildungen
Mit konsistenten und branchenbezogenen Schulungen und Weiterbildungen halten wir Ihre Mitarbeiter in Sachen Datenschutz immer auf dem neuesten Stand.
Umfassende Informationssicherheit
Wir unterstützen Sie bei der Entwicklung einer sicheren IT-Infrastruktur und sorgen für ein Höchstmaß an Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit Ihrer Daten.
Unsere Datenschutzleistungen für die Datenverarbeitung in der Apotheke
Die DSGVO sieht zahlreiche Maßnahmen vor, welche die personenbezogenen Daten in Ihrer Apotheke zu schützen sollen. Hierzu gehören:
- Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Kunden zu informieren, wenn Sie deren persönliche Daten erheben oder verarbeiten.
- Sie müssen als Apotheker die betroffenen Personen über den Inhalt der Daten, deren Verarbeitungszweck sowie die Dauer der Speicherung informieren und über die Rechte aufklären.
- Sie müssen die Einverständniserklärung schriftlich mit Unterschrift einholen. Hierbei ist eine eindeutige Identifikation des Kunden notwendig.
- Sie müssen für die Sicherheit der Daten sorgen, indem sie angemessene technische und organisatorische Maßnahmen umsetzen. Unbefugten muss der Zutritt zu den sensiblen Daten untersagt sein.
- Sie sind gemäß Art. 30 der DSGVO dazu verpflichtet, ein Verarbeitungsverzeichnis zu führen.
- Sie müssen bei Datenpannen innerhalb von 72 Stunden eine Meldung an die Aufsichtsbehörde und die betroffenen Personen erstatten.
Die Datenschutzexperten der EDV-Unternehmensberatung Floß GmbH unterstützen Sie bei der Umsetzung aller erforderlichen Maßnahmen. Wir setzen die Anforderungen der DSGVO gemeinsam mit Ihnen um, ohne dabei Ihre betrieblichen Abläufe zu stören und Ihr Tagesgeschäft zu beeinträchtigen.
So setzen Sie die DSGVO in der Apotheke um
Unsere Datenschutzexperten beginnen mit einer umfassenden Datenschutzanalyse in Ihrer Apotheke, um festzustellen, ob Ihre Datenschutzmaßnahmen bereits den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der DSGVO-Dokumentation, optimieren datenschutzrelevante Prozesse und die Informationssicherheit in Ihrer Apotheke. Wir bieten Schulungen für Ihre Mitarbeiter an, bei denen sie zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet werden. Darüber hinaus stehen wir Ihnen gerne als externer Datenschutzbeauftragter zur Verfügung. Dabei gewährleisten wir einen pragmatischen und unkomplizierten Ansatz, der sicherstellt, dass Ihr Apothekenbetrieb reibungslos fortgeführt werden kann.
Bei der Umsetzung der DSGVO in Ihrer Apotheke sind wir in sämtlichen Bereichen für Sie da und stehen Ihnen unterstützend und beratend zur Seite, damit die DSGVO-Maßnahmen individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sind.
- maßgeschneiderte Beratung der notwendigen Datenschutzthemen
- Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses
- Formulieren Ihrer Datenschutzerklärung für Ihre Website
- Schulung Ihrer Mitarbeiter und Aushilfen hinsichtlich des Datenschutzes
- Bearbeitung von Datenschutzpannen
- Übernahme der Auskunftspflicht gegenüber Behörden und Betroffenen
Datenschutz in der Apotheke erfordert kontinuierliche Aufmerksamkeit und Handlungsbedarf. Die umgesetzten Maßnahmen müssen regelmäßig überprüft und verbessert werden, um sicherzustellen, dass Sie für eine mögliche Datenschutzprüfung durch die Aufsichtsbehörden gewappnet sind. Wir unterstützen Sie gerne auf diesem Weg, bis Sie in der Lage sind, Ihre Apotheke eigenständig DSGVO-konform zu führen.
Zögern Sie nicht, unseren kostenlosen Erstkontakt in Anspruch zu nehmen, um weitere Informationen zu erhalten.
Ihre Branche ist nicht dabei oder möchten Sie eine branchenorientierte Beratung?
Kontaktieren Sie uns jetzt - als Experte für den Datenschutz wissen wir, worauf es ankommt und finden mit Ihnen zusammen die passende Lösung für Ihre Branche.
Datenschutz in der Apotheke: Häufige Fragen
GESCHLOSSEN
Datenschutz in Apotheken bedeutet den Schutz von Kundendaten, einschließlich persönlicher und medizinischer Informationen, durch verschiedene Maßnahmen und Vorschriften.
Zu den Schwachstellen gehören unsichere Computersysteme, mangelnde Mitarbeiter-Schulungen, ungesicherte Aufbewahrung von Patienteninformationen oder veraltete Software.
Im Falle eines Datenschutzverstoßes muss die Apotheke dies innerhalb von 72 Stunden den zuständigen Behörden melden.
Apotheken speichern Kundennamen, Kontaktdaten, Informationen zu verschriebenen Medikamenten, Dosierungen, Krankenkassendetails und gelegentlich ärztliche Hinweise.
Er bietet Unterstützung bei der Einhaltung von Datenschutzgesetzen, schult das Personal, berät bei Datenschutzverletzungen und hilft bei der Aktualisierung von Schutzmaßnahmen.