Was ist NIS 2? - Einfache Erklärung der EU-Richtlinie

NIS 2 einfach erklärt: NIS 2 ist die neue EU-Richtlinie für Cybersicherheit - aber was genau steckt dahinter? In diesem Artikel wird verständlich erklärt, was NIS 2 bedeutet, welche Ziele die EU damit verfolgt und warum diese Cybersicherheitsrichtlinie für Unternehmen wichtig ist. Dabei geben wir einen Überblick zur Definition von NIS 2, zum Hintergrund und den Zielen der Richtlinie sowie zu den konkreten Auswirkungen auf betroffene Unternehmen.

NIS 2 Definition: Was ist NIS 2?

NIS 2 (Network and Information Security Directive 2) ist die zweite EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit und stellt eine überarbeitete, verschärfte Nachfolgeversion der ersten NIS-Richtlinie von 2016 dar. Das EU-Parlament verabschiedete NIS 2 am 14. Dezember 2022, und die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie bis Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen. In Deutschland wird die Umsetzung in Form des NIS 2-Umsetzungsgesetzes für Ende des Jahres 2025 bzw. Anfang 2026 erwartet. Diese EU-weite Regulierung legt gemeinsame Mindeststandards für die Cybersicherheit fest und definiert Kriterien, um Betreiber kritischer Dienstleistungen - sog. „wichtige“ und „besonders wichtige Einrichtungen“ - in verschiedenen Sektoren zu identifizieren.

Die Abkürzung steht für „Network and Information Security Directive 2“, also die zweite Richtlinie über die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen der EU. Ihr Kernanliegen ist es, die Widerstandsfähigkeit (Resilienz) und Sicherheit kritischer Infrastrukturen und digitaler Dienste in Europa angesichts wachsender Cyber-Bedrohungen zu erhöhen.

In den letzten Jahren wurde die Verwundbarkeit kritischer Infrastrukturen zunehmend offensichtlich - beispielsweise durch Sabotageakte wie die Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines 2022 und Ausfälle von Bahnkommunikationsnetzen. Solche Ereignisse sowie die steigende Zahl staatlich unterstützter Cyberangriffe haben Politik und EU-Kommission alarmiert. NIS 2 wurde ins Leben gerufen, um aus diesen Erfahrungen Konsequenzen zu ziehen: Die Richtlinie soll sicherstellen, dass wesentliche Dienste und Infrastrukturen selbst im Falle von Cyberangriffen weiter funktionsfähig bleiben und katastrophale Folgen verhindert werden.

Die Bedeutung von NIS 2 für Unternehmen

Die Cybersicherheitsrichtlinie NIS 2 weitet sich der Kreis der betroffenen Unternehmen drastisch aus. Schätzungen gehen davon aus, dass in Deutschland rund 30.000 Unternehmen unter die Regelungen fallen werden - im Vergleich zu nur etwa 2.000 Unternehmen, die von NIS1 betroffen waren. Europaweit steigt die Anzahl der regulierten Firmen ebenfalls deutlich an. Nun unterliegen also längst nicht mehr nur klassische Betreiber kritischer Infrastrukturen wie Großkraftwerke oder Kliniken der Richtlinie, sondern auch viele mittelständische Betriebe in diversen Branchen. Das verdeutlicht sowohl die unternehmerische als auch die gesamtgesellschaftliche Bedeutung von NIS 2.

Ob Ihr Unternehmen unter die NIS 2-Richtlinie fällt, hängt im Wesentlichen von Branche und Größe ab. Die Richtlinie definiert insgesamt 18 Sektoren, die als kritisch oder wichtig eingestuft sind - dazu zählen unter anderem Energie, Verkehr, Gesundheitswesen, Trink- und Abwasser, Finanz- und Bankwesen, digitale Infrastruktur und öffentliche Verwaltung, aber auch Bereiche wie Abfallwirtschaft, Chemie- und Lebensmittelproduktion, Hersteller wichtiger Güter (z.B. Maschinenbau, Fahrzeugbau, Elektronik) sowie digitale Dienste (z.B. Online-Marktplätze, Cloud- und Suchmaschinen). Wenn ein Unternehmen in einem dieser Sektoren tätig ist und eine gewisse Größe überschreitet, gilt es künftig als „wesentliche“ oder „wichtige Einrichtung“ im Sinne der NIS 2. In diesem Kontext spricht man synonym auch von „wichtigen“ und „besonders wichtigen“ Einrichtungen.

Als Faustregel kann man sagen: Mittlere und große Unternehmen der genannten Sektoren sind erfasst, Kleinunternehmen meistens nicht.

Konkret greift NIS 2 in der Regel ab 50 Mitarbeitern oder 10 Mio. Euro Jahresumsatz und Bilanzsumme - Unternehmen, die diese Schwellen überschreiten, fallen je nach Sektor in den Geltungsbereich. (Ausnahmen gelten, wenn ein kleiner Betrieb eine Schlüsselrolle in einem kritischen Sektor spielt, etwa als alleiniger Spezial-Dienstleister; solche Unternehmen können trotz Unterschreitung der Grenzwerte erfasst sein.)

Wichtig: Es gibt keine automatische Benachrichtigung durch Behörden, hinsichtlich der Betroffenheit Ihres Unternehmens!

Die Verantwortung liegt bei der Geschäftsführung.

Anhand der Kriterien ist selbst zu prüfen, ob das eigene Unternehmen unter den Geltungsbereich von NIS 2 fällt. Die deutschen Behörden (BSI)  bieten dazu beispielsweise Online-Tools zur Betroffenheitsprüfung an. Zudem sollten Unternehmen, die in kritischen Branchen tätig sind, das Gespräch mit ihren IT-Sicherheitsberatern oder Branchenverbänden suchen, um Klarheit zu erlangen.

Auch indirekt kann NIS 2 Ihr Unternehmen beeinflussen, selbst wenn es nicht direkt als wesentlich oder wichtig eingestuft ist. Die Vorgaben der Richtlinie wirken sich nämlich auf die gesamte Lieferkette aus: Betreiber kritischer Einrichtungen werden verlangen (müssen), dass auch ihre Zulieferer und Dienstleister bestimmte Sicherheitsstandards einhalten. Mit anderen Worten: Wenn Ihr Unternehmen z.B. IT-Dienstleister, Zulieferer oder Auftragnehmer für einen NIS 2-regulierten Betrieb ist, werden Sie voraussichtlich ebenfalls höhere Anforderungen an Ihre IT-Sicherheit erfüllen müssen. Daher sollten sich auch nicht direkt betroffene Firmen mit dem Thema befassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben.

Für Unternehmen, die neu unter NIS 2 fallen, bedeutet die Richtlinie eine erhebliche Ausweitung der IT-Sicherheits-Pflichten. Sie müssen künftig formale Risikomanagement-Maßnahmen einführen, Sicherheitsvorfälle an die Behörden melden und die Einhaltung all dieser Maßnahmen organisatorisch sicherstellen. Die Unternehmensleitung steht dabei besonders in der Pflicht: Geschäftsführende Organe müssen für die Umsetzung und Überwachung der Cybersicherheitsmaßnahmen sorgen und können bei Vernachlässigung persönlich zur Verantwortung gezogen werden.

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Welche Auswirkungen hat NIS 2 konkret auf Unternehmen?

Erfasste Unternehmen müssen eine Reihe konkreter Sicherheitsmaßnahmen ergreifen und neue Prozesse etablieren. Die Richtlinie nennt dabei insbesondere Bereiche wie Risikomanagement, Lieferkettensicherheit und das Melden von Sicherheitsvorfällen als zentrale Handlungsfelder. Im Folgenden werden diese Aspekte näher erläutert:

Risikomanagement

NIS 2 verlangt von Unternehmen ein systematisches Risikomanagement für Cyberbedrohungen. Das bedeutet, sie müssen kontinuierlich ihre IT-Risiken analysieren, geeignete Schutzmaßnahmen umsetzen und ihre Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig überprüfen und anpassen. Betroffene Firmen sollten regelmäßige Sicherheitsaudits und Risikoanalysen durchführen und auf Basis der Ergebnisse technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) ergreifen. Dazu zählen beispielsweise strenge Zugriffs- und Zugriffskontrollkonzepte (etwa Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierung), Netzwerksicherheitsmaßnahmen (wie Firewalls, Intrusion Detection Systeme), regelmäßige Software-Updates und Patch-Management, sowie  Mitarbeiter-Schulungen in „Cyberhygiene" und Notfallpläne für IT-Störungen. Ein zentrales Konzept ist dabei die Einführung eines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) nach dem Stand der Technik, das all diese Aspekte integriert. Die Unternehmensführung muss die Umsetzung des Risikomanagements aktiv unterstützen und überwachen, da NIS 2 die Verantwortung der Management-Ebene für die IT-Sicherheit ausdrücklich betont.

Informationssicherheit in Lieferketten

Neu und besonders hervorgehoben unter NIS 2 ist die Sicherheit in der Lieferkette. Unternehmen müssen nicht mehr nur ihre eigenen Systeme schützen, sondern auch die Risiken bei Zulieferern und Dienstleistern im Blick haben. Die Cybersicherheitsrisiken innerhalb der gesamten Lieferkette sind zu bewerten und zu managen. Firmen sollten also prüfen, welche IT-Dienstleister, Cloud-Anbieter, Wartungsfirmen etc. für den eigenen Geschäftsbetrieb kritisch sind und sicherstellen, dass auch diese Partner angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen. In der Praxis können hierzu Maßnahmen gehören wie: Sicherheitsanforderungen vertraglich an Lieferanten weitergeben, Nachweise oder Zertifizierungen (z.B. ISO 27001) von Dienstleistern einfordern, regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen bei wichtigen Third-Parties durchführen oder gemeinsame Notfallpläne mit Dienstleistern erarbeiten. Ziel ist es, Schwachstellen der Vorlieferanten aufzudecken und zu schließen, damit Angreifer nicht indirekt über Partnerunternehmen in kritische Systeme eindringen können. Diese stärkere Betonung der Lieferkettensicherheit ist eine Lehre aus vergangenen Vorfällen, in denen Angriffe oft über unsichere Drittanbieter erfolgten.

Sicherheitsvorfälle melden

Erhebliche Cybersicherheitsvorfälle sind unverzüglich an die zuständige Behörde (in Deutschland: das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI) zu melden. Dabei schreibt NIS 2 ein gestaffeltes Meldesystem vor: Zunächst ist binnen 24 Stunden nach Bekanntwerden eines erheblichen Vorfalls eine Frühwarnung abzugeben, um die Behörden schnell in Kenntnis zu setzen. Innerhalb von 72 Stunden muss ein ausführlicher Incident-Report folgen, der nähere Informationen zum Vorfall liefert. Spätestens einen Monat nach der ersten Meldung ist ein Abschlussbericht vorzulegen, der die Ursachenanalyse und ergriffene (Gegen-)Maßnahmen beschreibt. Dieses dreistufige Verfahren stellt sicher, dass die Behörden zeitnah informiert sind und die Möglichkeit haben, andere potentiell betroffene / gefährdete Unternehmen zu warnen oder koordinierte Gegenmaßnahmen einzuleiten. Für  Unternehmen bedeutet es, dass sie intern entsprechende Prozesse  (Incident Response) einrichten müssen, um solche Meldungen fristgerecht zu ermöglichen. Ein Vorfallmeldesystem und klare Zuständigkeiten (z.B. ein Notfallteam oder CISO, das/der Meldungen vorbereitet) sind dafür unerlässlich.

Zum Vergleich: Unter der alten NIS1-Richtlinie galten oft Meldeschwellen von 72 Stunden - NIS 2 zieht die Zügel hier also deutlich an.

Zusammenfassung der wichtigsten Fakten zu NIS 2

Sie wissen nun, was NIS 2 ist. Um dem Anspruch dieses Artikels - NIS 2 einfach erklärt - gerecht zu werden, erhalten Sie nachfolgend eine stichpunktartige Zusammenfassung:

 

  • NIS 2 ist eine EU-Cybersicherheitsrichtlinie, die die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 ablöst und deutlich strengere Anforderungen an die IT-Sicherheit stellt. Sie wurde Ende 2022 beschlossen und muss bis Oktober 2024 in allen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden. Deutschland plant die Umsetzung für die zweite Jahreshälfte 2025.
  • Erweiterter Geltungsbereich: Erfasst werden mittlere und große Unternehmen in insgesamt 18 Sektoren - von klassischen kritischen Infrastrukturen (Energie, Gesundheit, Transport, Finanzwesen, Verwaltung etc.) bis hin zu weiteren kritischen Sektoren wie Abfallwirtschaft, Lebensmittelproduktion, Herstellung elektronischer Geräte, digitale Dienste und Forschung. In Deutschland werden voraussichtlich rund 30.000 Unternehmen unter die neuen Regelungen fallen.
  • Wichtige Pflichten: Betroffene Unternehmen müssen ein umfassendes IT-Risikomanagement etablieren - inklusive regelmäßiger Risikoanalysen und Umsetzung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen. Sie müssen die Lieferkettensicherheit gewährleisten, also Cyberrisiken bei Dienstleistern und Zulieferern überwachen und adressieren. Außerdem gilt eine strenge Meldepflicht für Sicherheitsvorfälle: Erhebliche Cyberangriffe sind innerhalb von 24 Stunden zu melden, mit Folgeberichten innerhalb von 72 Stunden und nach einem Monat.
  • Ziele von NIS 2: EU-weit soll ein hohes, gemeinsames Cybersicherheitsniveau erreicht und die Resilienz kritischer Dienste gestärkt werden. Durch harmonisierte Vorgaben und bessere Zusammenarbeit will die EU verhindern, dass Cyberangriffe wesentliche Versorgungssysteme lahmlegen oder Bürger gefährden. Damit wird auf die sich zuspitzende Cyber-Bedrohungslage reagiert.
  • Strenge Durchsetzung: Die NIS 2-Richtlinie sieht bei Verstößen spürbare Sanktionen vor. Aufsichtsbehörden (wie das BSI) erhalten erweiterte Befugnisse zur Kontrolle und Durchsetzung der Regeln. Unternehmen, die ihre Pflichten missachten, drohen hohe Bußgelder - je nach Kategorie bis zu 10 Millionen Euro bzw. 2% des weltweiten Jahresumsatzes. Auch die Geschäftsleitung kann persönlich zur Verantwortung gezogen werden, sollte sie die zu treffenden Vorkehrungen grob vernachlässigt haben, sie nicht aktiv fördern oder gar behindern.

Cybersicherheit wird somit vom „Nice-to-have“ zur klaren Compliance-Pflicht für tausende Unternehmen in Europa.

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