NIS 2 Anforderungen – Diese Vorgaben müssen Unternehmen erfüllen

Die neue EU-Richtlinie definiert strenge Vorgaben für die Cybersicherheit, denen Unternehmen zur NIS 2-Compliance nachkommen müssen. Konkret verpflichtet NIS 2 betroffene Firmen zu umfangreichen technischen und organisatorischen Maßnahmen, um ihre Netzwerke und Informationssysteme besser zu schützen. Es ist wichtig, die Anforderungen unter NIS 2 genau zu kennen, da deutlich mehr Unternehmen als bisher unter die Richtlinie fallen – auch mittelständische Betriebe und IT-Dienstleister sind nun erfasst. Werden die Anforderungen nicht erfüllt, drohen empfindliche Strafen: Verstöße können mit Geldbußen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden. Neben finanziellen Strafen riskieren Unternehmen im Ernstfall auch Reputationsschäden und behördliche Sanktionen, wie etwa Auflagen oder im Extremfall Beschränkungen ihrer Geschäftstätigkeit.

Im Folgenden behandeln wir die Maßnahmen, die unter NIS 2 umgesetzt werden müssen.

Technische Anforderungen der NIS 2-Richtlinie

Die technische Anforderungen unter NIS 2 sind weitreichend. Ziel ist es, ein gemeinschaftlich hohes Schutzniveau für Netz- und Informationssysteme zu gewährleisten und Cyberangriffe proaktiv abwehren zu können. Dabei gelten branchenübergreifende Mindeststandards, die den aktuellen Stand der Technik berücksichtigen.

Vorgeschriebene IT-Sicherheitsmaßnahmen

Innerhalb von NIS 2 werden vielfältige Maßnahmen genannt.

So sind betroffene Unternehmen verpflichtet, geeignete technische, operative und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um Sicherheitsrisiken zu beherrschen und die Auswirkungen von IT-Vorfällen zu minimieren. In der Richtlinie sind mehrere Schwerpunkte genannt, die mindestens abgedeckt werden müssen. Dazu zählen unter anderem Konzepte für Risikoanalysen und IT-Sicherheit, klare Verfahren zur Bewältigung von Sicherheitsvorfällen, Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Betriebs (etwa Notfallpläne, Datensicherungen) sowie die Sicherheit der Lieferkette und von Dienstleistern / Subunternehmern. NIS 2 verlangt außerdem Sicherheitsvorkehrungen bei der Beschaffung und Entwicklung von IT-Systemen (z.B. konsequentes Schwachstellen-Management), kontinuierliche Bewertung der Wirksamkeit aller Schutzmaßnahmen sowie grundlegende Cyberhygiene in Form von regelmäßigen Updates und Patches.

Die Information and Security Directive 2 schreibt eine Reihe von IT-Sicherheitsmindeststandards vor, die Unternehmen in ihre Infrastruktur integrieren müssen. So gehören Firewalls, Intrusion-Detection/Prevention-Systeme (IDS/IPS) und Verschlüsselungstechnologien zum Pflichtprogramm. Weiterhin müssen regelmäßige Schwachstellen-Analysen durchgeführt und ein kontinuierliches Monitoring etabliert werden, um Sicherheitslücken frühzeitig zu erkennen. Auch Notfallpläne und regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen (Security Audits) sind vorgeschrieben, damit Unternehmen auf Cyber-Vorfälle vorbereitet sind. Die technischen Anforderungen von NIS 2 sind tiefgreifend und erfordern sorgfältige Vorbereitung. In unseren Artikeln erfahren Sie daher alles, was Sie wissen müssen, besonders detailliert!

Meldepflichten und Incident-Management

Verschärft werden auch die Vorgaben für den Umgang mit Sicherheitsvorfällen (Incident-Management). Unternehmen müssen Prozesse einführen, um IT-Sicherheitsvorfälle effizient zu erkennen, zu melden und zu bewältigen. Dazu gehört zunächst eine Incident-Response-Policy, in der festgelegt ist, wer im Unternehmen für die Erkennung und Reaktion auf Vorfälle verantwortlich ist und wie im Ernstfall vorzugehen ist. In diesem Plan werden Kriterien definiert, nach denen ein Vorfall bewertet (klassifiziert) wird, und es werden konkrete Reaktionsschritte beschrieben – von der ersten Eindämmung über die Behebung der Ursache bis hin zur Wiederherstellung des Normalbetriebs. Genauso wichtig sind interne Meldewege: Mitarbeiter sollten wissen, an wen sie verdächtige Aktivitäten oder Sicherheitsprobleme melden können und müssen. NIS 2 fordert ferner, dass Notfallübungen stattfinden – Vorfall- und Notfallpläne müssen regelmäßig getestet und aktualisiert werden, um im Ernstfall effektiv funktionieren zu können.

Ein kritischer Aspekt sind die Meldepflichten von NIS 2. Bestimmte Sicherheitsvorfälle („erhebliche“ Vorfälle) müssen unverzüglich an die zuständigen Behörden oder das nationale CSIRT (Computer Security Incident Response Team) gemeldet werden. Konkret schreibt die Richtlinie vor, dass ein solcher Vorfall innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung zumindest vorab gemeldet werden muss. Innerhalb von 72 Stunden ist dann ein ausführlicher Bericht mit Details zu Qualität und Quantität des Vorfalls und den ergriffenen Gegenmaßnahmen nachzureichen. Spätestens einen Monat nach dem Vorfall muss ein Abschlussbericht vorliegen, der erlangte Erkenntnisse zur Ursache und Maßnahmen zur Verhinderung künftiger Vorfälle enthält. Diese gestaffelten Fristen sollen sicherstellen, dass Behörden frühzeitig gewarnt werden und Unternehmen dennoch Zeit haben, genaue Informationen zu sammeln. Zu den meldepflichtigen Ereignissen zählen beispielsweise erfolgreiche Cyberangriffe, die zu größeren Ausfällen, Datenverlust oder anderen erheblichen Beeinträchtigungen geführt haben. Aber auch IT-Sicherheitsvorfälle, die das Potential haben erheblichen Schaden herbeizuführen sind Meldepflichtig. Wenn betroffene Unternehmen unsicher sind, sollte ein Vorfall daher im Zweifel lieber gemeldet werden, um die Fristen zu wahren und gegebenenfalls Unterstützung vom BSI zu erhalten.

Werden Vorfälle nicht fristgerecht gemeldet, gilt dies als Verstoß gegen die NIS 2-Vorgaben und kann entsprechend sanktioniert werden. Ein proaktives Incident-Management mit klaren Meldewegen ist daher für jedes Unternehmen unerlässlich.

Organisatorische Anforderungen nach NIS 2

Neben technischen Schutzvorkehrungen werden innerhalb von NIS 2 auch organisatorische Anforderungen genannt. Unternehmen müssen interne Prozesse und Strukturen schaffen, die eine nachhaltige Cybersicherheit gewährleisten. Dazu zählen ein professionelles Risikomanagement, klar definierte Verantwortlichkeiten, geregelte Abläufe für Sicherheitsvorfälle sowie Schulungen und Awareness-Programme für Mitarbeiter. So sollen Sicherheitsmaßnahmen dauerhaft in der Unternehmensführung und -kultur verankert werden.

Risikomanagement und interne Prozesse

Neben den technischen Maßnahmen sind auch diverse organisatorische Anforderungen in NIS 2 enthalten. Ein zentrales Erfordernis ist das Risikomanagement. Unternehmen müssen ein systematisches Risikomanagement-Framework etablieren, um Risiken für die Informationssicherheit laufend identifizieren und behandeln zu können. Dazu sind regelmäßige Risikoanalysen (Risk Assessments) durchzuführen; die Geschäftsleitung muss die daraus abgeleiteten Maßnahmen jeweils genehmigen oder verbleibende Restrisiken ausdrücklich akzeptieren. Ein NIS 2-konformes Risikomanagement folgt einem ganzheitlichen, gefahrenübergreifenden Ansatz (All-Hazards-Approach) und orientiert sich an definierten Kriterien sowie anerkannten Standards der IT-Sicherheit. Wichtig ist auch, den Risikomanagement-Prozess zu dokumentieren und regelmäßig – insbesondere nach Vorfällen oder wesentlichen Änderungen – zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren.

Neben dem Risk Assessment wird die Einführung klarer Sicherheitsrichtlinien und Prozesse im Unternehmen verlangt. Es muss eine übergeordnete IT-Sicherheitsrichtlinie geben, die die Vorgehensweise zum Schutz von Netzwerken und IT-Systemen festlegt (inklusive Zielen, Ressourcen und Verantwortlichkeiten). Aufbauend darauf sind themenspezifische Policies (z.B. für Zugriffskontrolle, Incident Response etc.) zu erstellen. Alle relevanten Prozesse – von Notfallmaßnahmen bis Änderungsmanagement – müssen schriftlich fixiert und den Mitarbeitern kommuniziert werden. Zudem ist die Einhaltung dieser internen Vorgaben regelmäßig durch Compliance-Monitoring zu kontrollieren. NIS 2 betont auch die Verantwortung der Geschäftsführung: Das Top-Management wird in die Pflicht genommen, die Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen zu überwachen und sich selbst ausreichend in Cybersecurity schulen zu lassen. Insgesamt müssen Unternehmen also organische Strukturen schaffen, die eine kontinuierliche Verbesserung der IT-Sicherheit ermöglichen – vergleichbar mit einem ISMS (Information Security Management System) nach ISO 27001, auf das NIS 2 inhaltlich an vielen Stellen aufbaut. NIS 2-Compliance zu erreichen ist keine leichte, aber eine unabdingbare Aufgabe!

Verschärfte Meldepflichten unter NIS 2

Zu den Neuerungen unter NIS 2 zählt auch, dass die zeitliche und inhaltliche Komponente der Meldepflicht bei Sicherheitsvorfällen deutlich konkreter und strenger gefasst wird. Unter NIS1 mussten „erhebliche Störungen” zwar gemeldet werden, jedoch fehlten oft klare Fristen („unverzüglich” ließ Interpretationsspielraum). NIS 2 schafft nun ein verbindliches Meldesystem mit abgestuften Fristen: Sicherheitsvorfälle mit erheblicher Auswirkung sind spätestens binnen 24 Stunden nach Entdeckung an die zuständige Stelle zu melden. Diese Erstmeldung („early warning”) soll zumindest grundlegende Informationen zum Vorfall enthalten. Anschließend ist innerhalb von 72 Stunden nach dem Vorfall ein ausführlicher Folgebericht mit Details und ergriffenen Gegenmaßnahmen nachzureichen. Spätestens nach einem Monat muss ein Abschlussbericht vorliegen. Diese gestuften Meldungen ermöglichen es den Behörden, frühzeitig ein Lagebild zu erhalten und bei Bedarf zu unterstützen.

Welche Vorfälle müssen jetzt gemeldet werden? NIS 2 präzisiert den Begriff „erheblicher Sicherheitsvorfall”. Meldepflichtig ist jeder Cybervorfall, der zu erheblichen Betriebsstörungen oder Schäden führen könnte – also nicht erst wenn der Schaden eingetreten ist. Damit wird der Meldeumfang erweitert, um auch Angriffsversuche frühzeitig bekannt zu machen. Beispiele wären etwa Ransomware-Angriffe, die kritische IT-Systeme lahmlegen könnten, selbst wenn die Auswirkungen noch begrenzt sind. Unternehmen tun gut daran, klare interne Prozesse zu etablieren, um solche Incidents schnell zu erkennen, zu bewerten und dann fristgerecht an die Behörde (in Deutschland: BSI bzw. das nationale CERT) zu melden. Versäumnisse bei der Meldung können nun – anders als früher – empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

Mitarbeiterschulungen und Sensibilisierung

Der Faktor Mensch spielt in der IT-Sicherheit eine große Rolle – weshalb auch Maßnahmen zur Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter als Bestandteil der organisatorischen Anforderungen von NIS 2 verpflichtend werden. Unternehmen müssen ihre Beschäftigten regelmäßig in Cybersicherheit schulen, um das Bewusstsein für Risiken zu schärfen. In diesen Trainings lernen Mitarbeiter z.B. wie sie Phishing-E-Mails erkennen, sichere Passwörter verwenden, Social-Engineering-Angriffe abwehren und generell die Unternehmensrichtlinien zur IT-Sicherheit einhalten. Die Schulungen sollten für alle Mitarbeiter in angemessenen Abständen – etwa jährlich – durchgeführt werden. Neue Angestellte sind zeitnah nach Einstellung auf den neuesten Stand zu bringen.

Regelmäßige Awareness-Maßnahmen sind wichtig, da viele Sicherheitsvorfälle auf menschliches Fehlverhalten oder Unwissenheit zurückzuführen sind. Durch kontinuierliche Sensibilisierung wird das Sicherheitsbewusstsein im Unternehmen gestärkt, sodass Mitarbeitende z.B. vorsichtiger mit E-Mails und unbekannten Anhängen umgehen und verdächtige Vorgänge sofort melden. NIS 2 betrachtet Schulungen daher als festen Bestandteil der Sicherheitsstrategie. Auch Führungskräfte müssen laut Richtlinie ausreichende Kenntnisse im Bereich Cybersecurity vorweisen – sie tragen schließlich die Verantwortung dafür Risiken richtig einzuschätzen und geeignete Management-Praktiken umzusetzen. Insgesamt gilt: Eine gut informierte und aufgeklärte Belegschaft ist eine der besten Verteidigungen gegen Cyberangriffe.

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Checkliste zur Erfüllung der NIS 2-Anforderungen

Einen Überblick bietet die folgende Checkliste – so können Unternehmen die wichtigsten technischen und organisatorischen NIS 2-Anforderungen direkt abhaken, um die Compliance mit NIS 2 sicherzustellen:

  • Risikomanagement implementieren: Etablieren Sie ein NIS 2-konformes Risikomanagement (regelmäßige Risikoanalysen, Management der Risiken, Sicherheitsrichtlinie), das alle relevanten Bedrohungen betrachtet (All-Hazard-Ansatz).
  • Technische Schutzmaßnahmen umsetzen: Führen Sie grundlegende IT-Sicherheitsmaßnahmen ein – z.B. Firewalls und Intrusion-Detection-Systeme für die Netzwerksicherheit, Verschlüsselung sensibler Daten und den Einsatz von Multi-Faktor-Authentifizierung zum Zugriffsschutz. Stellen Sie außerdem ein regelmäßiges Patch-Management sicher und härten Sie Ihre Systeme gegen bekannte Schwachstellen.
  • Incident-Response und Meldeprozesse einführen: Richten Sie klare Prozesse für den Umgang mit IT-Sicherheitsvorfällen ein. Definieren Sie Zuständigkeiten in einem Notfallplan (Incident-Response-Plan) und stellen Sie sicher, dass schwere Sicherheitsvorfälle binnen 24 Stunden an die Behörde gemeldet werden – mit Folgeberichten nach 72 Stunden und einem Abschlussbericht nach 1 Monat.
  • Business Continuity planen: Entwickeln Sie Notfallpläne für die Betriebscontinuity und Disaster Recovery. Sichern Sie regelmäßig Ihre Daten in Backups, prüfen Sie deren Integrität und üben Sie die Wiederherstellung, um im Ernstfall handlungsfähig zu sein. Sorgen Sie für Redundanzen bei kritischer Infrastruktur, um die Ausfallsicherheit zu erhöhen.
  • Lieferketten absichern: Überprüfen Sie die Sicherheitspraktiken Ihrer Zulieferer und Dienstleister. Schließen Sie mit wichtigen Partnern Vereinbarungen (SLAs), die Cybersecurity-Verpflichtungen enthalten – etwa zur Meldung von Vorfällen und Behebung von Schwachstellen. Führen Sie ein Verzeichnis aller wesentlichen Drittanbieter und setzen Sie Kriterien für deren Auswahl (z.B. Zertifizierungen, diversifizierte Lieferanten zur Vermeidung von Abhängigkeiten).
  • Mitarbeiter schulen und sensibilisieren: Führen Sie kontinuierliche IT-Sicherheitsschulungen für alle Mitarbeiter durch. Fördern Sie eine Sicherheitskultur, in der Mitarbeiter z.B. Phishing-Versuche erkennen, sichere Passwörter nutzen und Vorfälle ohne Zögern melden. Halten Sie das Sicherheitsbewusstsein durch regelmäßige Awareness-Aktionen hoch.
  • Dokumentation und Nachweispflichten erfüllen: Dokumentieren Sie alle umgesetzten Sicherheitsmaßnahmen und halten Sie Ihre IT-Dokumentation aktuell. Seien Sie in der Lage, Behörden oder Prüfern gegenüber jederzeit Nachweise für die ergriffenen Schutzmaßnahmen und Prozesse vorzulegen. Etablieren Sie interne Kontrollen (Compliance-Monitoring), um die Einhaltung der NIS 2-Vorgaben laufend zu überwachen und eventuelle Lücken frühzeitig zu schließen.

Zum Abschluss: Die Umsetzung der Anforderungen durch NIS 2 mag für Unternehmen anspruchsvoll sein, doch sie ist unerlässlich, um ein hohes Cybersecurity-Niveau zu erreichen. Wer frühzeitig in die genannten Maßnahmen investiert, stellt nicht nur die eigene Compliance sicher, sondern stärkt auch die Widerstandsfähigkeit und Vertrauenswürdigkeit seines Unternehmens im digitalen Zeitalter.

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