KI-Kompetenz nach Artikel 4 AI Act: Müssen Unternehmen ihre Mitarbeitenden schulen?

Seit dem 2. Februar 2025 ist Artikel 4 des EU AI Acts in Kraft und verpflichtet Unternehmen, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz bei ihren Mitarbeitenden sicherzustellen. Anders als viele andere Pflichten der KI-Verordnung gilt diese Anforderung bereits jetzt, unabhängig davon, wie groß das Unternehmen ist oder welche KI-Systeme eingesetzt werden. Was KI-Kompetenz konkret bedeutet, wen die Pflicht betrifft und wie Unternehmen sie sinnvoll umsetzen, veranschaulichen wir in diesem Artikel.

Was bedeutet KI-Kompetenz?

KI-Kompetenz, im Englischen AI Literacy, beschreibt die Fähigkeit, KI-Systeme sachgerecht einzusetzen, ihre Funktionsweise im Grundsatz zu verstehen und ihre Ergebnisse kritisch einzuordnen, statt sie unreflektiert zu übernehmen. Es geht ausdrücklich nicht um technisches Expertenwissen, sondern um ein praxistaugliches Verständnis: Was kann das eingesetzte KI-System leisten, wo liegen seine Grenzen, und welche Risiken entstehen bei seiner Nutzung im jeweiligen Arbeitskontext.

Definition nach dem AI Act

Artikel 4 der Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, nach besten Kräften sicherzustellen, dass ihr Personal sowie sonstige Personen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind, über ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz verfügen. Der AI Act schreibt dabei kein festes Curriculum vor: Berücksichtigt werden sollen die technischen Kenntnisse, die Erfahrung und die Ausbildung der jeweiligen Personen sowie der Kontext, in dem die KI-Systeme eingesetzt werden.

Warum KI-Wissen Pflicht wird

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass viele Risiken im Umgang mit KI nicht aus der Technologie selbst entstehen, sondern aus ihrer unsachgemäßen Nutzung: falsch interpretierte Ergebnisse, blindes Vertrauen in KI-Ausgaben oder die unbedachte Eingabe sensibler Daten. KI-Kompetenz soll genau hier ansetzen und Mitarbeitende in die Lage versetzen, KI-Systeme verantwortungsvoll zu nutzen, bevor größere Schäden entstehen.

Risiken bei fehlender KI-Kompetenz

Ohne ausreichende Schulung entstehen in der Praxis vor allem zwei Problemfelder: Zum einen Schatten-KI, also der unkontrollierte Einsatz nicht freigegebener KI-Tools, weil Mitarbeitenden klare Leitplanken fehlen. Zum anderen Datenschutzverstöße, wenn personenbezogene oder vertrauliche Daten unbedacht in öffentliche KI-Systeme eingegeben werden. Beides lässt sich durch gezielte KI-Kompetenz deutlich reduzieren.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Artikel 4 gilt unabhängig von Unternehmensgröße und Branche für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen in der EU. Schulungspflichtig sind nicht nur festangestellte Mitarbeitende, sondern grundsätzlich alle Personen, die im Auftrag des Unternehmens mit KI-Systemen arbeiten, einschließlich Werkstudierender, Praktikantinnen und Praktikanten sowie externer Dienstleister. Auch Geschäftsführung und Führungskräfte, die KI-bezogene Entscheidungen verantworten, sind eingeschlossen.

Nutzung von ChatGPT & Copilot

Bereits der alltägliche Einsatz von ChatGPT, Microsoft Copilot oder ähnlichen Tools im Büroalltag macht ein Unternehmen zum Betreiber im Sinne des AI Acts. Wer solche Werkzeuge im Unternehmen einsetzt, muss seine Mitarbeitenden entsprechend qualifizieren, auch wenn das eingesetzte KI-System selbst kein Hochrisiko-System ist.

KI im Marketing, HR und Kundenservice

Besonders betroffen sind Abteilungen, die KI bereits intensiv im Arbeitsalltag nutzen: Marketing-Teams, die Texte oder Bilder generieren lassen, das Personalwesen bei der Vorauswahl von Bewerbungen oder der Kundenservice beim Einsatz von Chatbots. In all diesen Bereichen sollten Mitarbeitende wissen, welche Daten sie eingeben dürfen und wie sie KI-Ergebnisse einordnen müssen, bevor sie auf deren Basis Entscheidungen treffen.

Wie diese Pflicht im Einzelnen erfüllt wird, ist gesetzlich nicht vorgegeben: Schulungen, interne Richtlinien oder geschulte Multiplikatoren in den jeweiligen Teams sind gleichermaßen anerkannte Wege. Wir unterstützen Unternehmen dabei, praxisnahe Schulungsformate für die KI-Kompetenz nach Artikel 4 aufzusetzen und mit bestehenden Datenschutz- und IT-Sicherheitsschulungen sinnvoll zu verzahnen, statt nur eine isolierte Zusatzpflicht draufzusetzen.

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